Familienrecht

SORE setzt einen weiteren wichtigen Schwerpunkt der Beratungstätigkeit auf das schweizerische Familienrecht. Wir bieten täglich Rechtsberatungen an, sowohl persönlich wie auch auf telefonischem oder schriftlichem Wege.

 

Beim Familienrecht handelt es sich um ein Teilrechtsgebiet des Zivilrechts. Es umfasst die Folgen der Eheschliessung sowie deren Aufhebung. Dabei werden vor allem die rechtlichen Konsequenzen der Ehe und Scheidung, wie das Güterrecht, Unterhalts- und Versorgerpflichten genauer definiert. Weiter enthält es Normen zu den einzelnen verwandtschaftlichen Beziehungen und Verpflichtungen, zur Adoption und zum Verhältnis der Eltern zu den Kindern. Im Familienrecht werden auch die Vormundschaftlichen Massnahmen und Verfahren konkretisiert.

 

Die Beratungen betreffen insbesondere folgende Themen: 

  • Eheschutz
  • Unterhatsbeiträge
  • Trennung
  • Trennungsvereinbarungen
  • Scheidung
  • Scheidungskonventionen
  • Kindsrechte
  • Kindsunterhalt
  • Mündigenunterhalt
  • Kindsanerkennung
  • Besuchsrecht