Begriffe

Mietvertrag

  • Vertragliche Vereinbarung
  • zwischen Mieter und Vermieter betreffend
    • Überlassung einer Sache (bewegliche oder unbewegliche)
    • zum Gebrauch durch den Mieter
    • gegen Entgelt

Untermietvertrag

  • normaler Mietvertrag
  • Vermieter ist selber Mieter
  • OR 262 ist zu beachten (bei Wohnungs-, Geschäftsraummiete sowie allen anderen Mietverträgen)
  • auch Unter-Untermietverhältnisse (sog. Kettenuntermietverhältnisse) sind zulässig

Wohnungsmietvertrag

Mietvertrag über

  • einen auf Dauer angelegten Raum, welcher horizontal und vertikal abgeschlossen ist, welcher
  • nach seinem vertraglich vereinbarten Zweck dem Wohnen (dauernder Aufenthalt von Personen) dienen soll

Geschäftsraummietvertrag

Mietvertrag über

  • einen auf Dauer angelegter Raum, welcher horizontal und vertikal abgeschlossen ist, wobei
  • der vertragliche Gebrauchszweck wirtschaftlicher Natur ist
    • Beispiele:
      • Miete von Büroräumlichkeiten
      • Miete eines Ladenlokales
      • Miete eines Kiosk
    • keine Geschäftsräume sind:
      • unbebaute Grundstücke (selbst wenn dort z.B. Auto-Occasionshandel betrieben wird)
      • Parkplatz
      • Hobbyräume (z.B. als Übungslokal für Hobbymusiker)

andere Mietverträge

Mietvertrag über

  • bewegliche oder unbewegliche Sachen, welche
  • keine Wohnungen oder Geschäftsräume sind