Das Strafrecht wird in der Schweiz im Strafgesetzbuch und in der Nebenstrafgesetzgebung geregelt (StGB). Es dient in erster Linie darum, genau beschriebene Handlungsweisen zu verbieten und bei Widerhandlung zu verbieten. Das primäre Ziel ist es, gewisse Güter wie Leben, Eigentum, körperliche Integrität zu schützen. Beispiele für solche normierte strafbare Handlungen sind Diebstahl, Betrug, Körperverletzung und verschiedene Tötungsdelikte. Auch im Strafrecht sind die verschiedenen Strafmassnahmen festgelegt, vor allem der Zweck und das Mass sind im StGB definiert.
Folgende Themen sind vom Strafrecht erfasst:
Strafbefehle, Bussen, Verzeigungen, Privatklageverfahren, strafrechtliche Sanktionen und Massnahmen, Einsprache-, Appellations-, Beschwerde- und Rekursverfahren
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