Mietvertrag
- Vertragliche Vereinbarung
- zwischen Mieter und Vermieter betreffend
- Überlassung einer Sache (bewegliche oder unbewegliche)
- zum Gebrauch durch den Mieter
- gegen Entgelt
Untermietvertrag
- normaler Mietvertrag
- Vermieter ist selber Mieter
- OR 262 ist zu beachten (bei Wohnungs-, Geschäftsraummiete sowie allen anderen Mietverträgen)
- auch Unter-Untermietverhältnisse (sog. Kettenuntermietverhältnisse) sind zulässig
Wohnungsmietvertrag
Mietvertrag über
- einen auf Dauer angelegten Raum, welcher horizontal und vertikal abgeschlossen ist, welcher
- nach seinem vertraglich vereinbarten Zweck dem Wohnen (dauernder Aufenthalt von Personen) dienen soll
Geschäftsraummietvertrag
Mietvertrag über
- einen auf Dauer angelegter Raum, welcher horizontal und vertikal abgeschlossen ist, wobei
- der vertragliche Gebrauchszweck wirtschaftlicher Natur ist
- Beispiele:
- Miete von Büroräumlichkeiten
- Miete eines Ladenlokales
- Miete eines Kiosk
- keine Geschäftsräume sind:
- unbebaute Grundstücke (selbst wenn dort z.B. Auto-Occasionshandel betrieben wird)
- Parkplatz
- Hobbyräume (z.B. als Übungslokal für Hobbymusiker)
andere Mietverträge
Mietvertrag über
- bewegliche oder unbewegliche Sachen, welche
- keine Wohnungen oder Geschäftsräume sind