Bindung an Strafurteil
    
    
        
    
    
        Grundsatz:
        Das AMA ist an das Strafurteil und dessen Qualifizierung der Verkehrsregelverletzung gebunden.
    
    
        
    
    
        Ausnahme:
        Das AMA kann nur in folgenden Fällen vom Strafurteil abweichen:
    
    
        - willkürliche Sachverhaltsfeststellung
        
 
        - falsche rechtliche Würdigung der Verkehrsregelverletzung.
        
 
    
    
        
            Tipps:
        
        
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                Holen Sie frühzeitig anwaltlichen Rat!
            
 
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                Das AMA ist wie oben erwähnt an die Erwägung des Strafurteils gebunden; daher empfiehlt es sich bereits im Strafverfahren einen Anwalt beizuziehen.
            
 
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                Eine geringfügige Busse soll nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Verschuldensangabe (schwere, mittelschwere oder leichte Verkehrsregelverletzung) match-entscheidend
                ist.
            
 
        
     
    
        Reihenfolge
    
    
        
    
    
        Grundsatz:
        Hat das Strafgericht einen Lenker wegen einer Verkehrsregelverletzung verurteilt, prüft das zuständige Amt für Administrativmassnahmen selbständig, ob der Führerausweis zu entziehen ist.
    
    
        
    
    
        Ausnahme:
        Steht das Ergebnis der Blutprobe zweifelsfrei fest und ist anerkannt, kann das AMA von sich aus tätig werden; in allen übrigen Fällen wartet es die Strafakten ab.
    
    
        
    
    
        Ausweisabnahme durch die Polizei
    
    
        
    
    
        Die Polizei darf dem Lenker den Führerausweis auf der Stelle wegnehmen, wenn
    
    
        - der Lenker fahrunfähig ist (Alkohol, Schock, Medikamente, Drogen)
        
 
        - Gefahr für den übrigen Verkehr besteht (gefährliches Fahrmanöver, nicht betriebssicheres Fahrzeug).
        
 
    
    
        Die Polizeibeamten
    
    
        - quittieren die Abnahme des Führerausweises schriftlich.
        
 
        - haben den Führerausweis innert 5 Tagen mit einem Polizeirapport dem zuständigen Amt für Administrativmassnahmen (AMA) weiterzuleiten.
        
 
    
    
        Stellungnahmegelegenheit
    
    
        
    
    
        Das Amt für Administrativmassnahmen (AMA) muss dem Lenker
    
    
    
        Administrativmassnahmen-Register (ADMAS)
    
    
        
    
    
        Die rechtskräftigen Verwarnungen und Führerausweisentzüge werden im Administrativmassnahmen-Register (ADMAS), das vom Bundesamt für Strassen (ASTRA) unter
        Mitwirkung der Kantone und des Fürstentums Liechtenstein (FL) geführt wird, vorgemerkt.