Das Arbeitsrecht umfasst alle Normen bezüglich der Beschäftigung von Arbeitnehmern im Anstellungsverhältnis und wird in der Schweiz vor allem im Obligationenrecht (OR) geregelt. Es regelt die Entstehung des Arbeitsverhältnisses, die Verpflichtungen von Arbeitsnehmer und Arbeitsgeber, wie Lohnzahlung, Haftung des Arbeitsnehmers, Ferien- und Überstundenregelung. Neben dem Entstehen des Arbeitsverhältnisses ist in diesem Rechtsgebiet auch die Beendigung umfassend normiert. So werden die verschiedenen Kündigungsmöglichkeiten einzeln mit ihren Rechtswirkungen normiert.
Die Auflösung eines Vertragsverhältnisses geschieht mittels einer Kündigung. Dabei erklärt die eine Partei der anderen Partei, dass sie die rechtliche Bindung, welche durch einen Vertrag begründet wurde, nicht mehr aufrecht erhalten möchte. Die Kündigungsmodalitäten und Kündigungswirkungen (Fristen, Termine, Rechtsfolgen) sind bei jedem Arbeitsverhältnis verschieden und richten sich nach gesetzllichen oder vertraglichen Vorgaben.
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