Vermögenssteuer

Die Vermögenssteuer wird nur von Kantonen und Kommunen bei einer natürlichen Person aufgrund ihrer persönlichen oder wirtschaftlichen Zugehörigkeit besteuert.

 

Steuersubjekt

Natürliche Person
(ev. Teilhaber eines Personenunternehmens)

 

Steuerobjekt

Reinvermögen

 

Steuermass

Reinvermögen, inkl. Anteile an Personenunternehmen, da diese keine eigene Rechtspersönlichkeit haben

  • Bewertung: Verkehrswert, Kurswert, Ertragswert

Befreit:

  • Hausrat
  • Persönliche Gegenstände

 

Steuerliche Korrekturen

ev. Aufrechnungen

 

Besteuerungsort

Wohnsitz

  • ev. Aufenthalt

Geschäftsort als Steuerdomizil bzw. Nebensteuerdomizil

  • Steuerausscheidung

Abzugsfähigkeit
Steueraufwand

Nicht möglich