Sozialhilfe

Der Staat unterstützt Personen in einer finanziellen Notlage mit wirtschaftlicher Hilfe. Die Gemeinde ist verpflichtet, anspruchsberechtigte Personen finanziell zu unterstützen und zu beraten. Massgebend für diese Nothilfe ist das Sozialhilfegesetz des Wohnsitzkantons in Verbindung mit den Gemeindeordnungen. Immer wieder kommt es zu Diskussionen zwischen den Anspruchsberechtigten und dem Gemeinwesen. Gerne versuchen wir zwischen den Parteien zu vermitteln. Die Ratsuchenden beraten wir betreffend folgender Punkte:

  • wirtschafliche Hilfe
  • Antragstellung
  • Unterlagen
  • Mitwirkungspflichten
  • situationsbedingte Unterstützungsleistungen
  • Verwandtenunterstützung
  • Zuwendungen Dritter
  • Kürzung
  • Einstellung
  • öffentliche Schule
  • Privatschulbesuch,
  • Vermögensanrechnung